Kostenübernahme

Die Heilpädagogische Maßnahme kann von allen Familien i. d. R. kostenfrei in Anspruch genommen werden.

Die Finanzierung erfolgt über das Bundessozialhilfegesetz und das Kinder- und Jugendhilfegesetz. 


Meist wird beim örtlichen Jugendamt oder Sozialamt eine Antrag für eine Heilpädagogische Behandlung im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB § 35a) gestellt.


Wichtig:

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist ein kinderärztliches oder kinder- oder jugendpsychiatrisches Gutachten incl. einer Empfehlung für eine Heilpädagogische Behandlung.

Die Kosten für Autogenes Training werden von der Krankenkasse übernommen!


Für weiteres Informationen klicken Sie:

Eingliederungshilfe LKA Schwäbisch Hall

Kostenübersicht