Kostenübernahme
Die Heilpädagogische Maßnahme kann von allen Familien i. d. R. kostenfrei in Anspruch genommen werden.
Die Finanzierung erfolgt über das Bundessozialhilfegesetz und das Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Meist wird beim örtlichen Jugendamt oder Sozialamt eine Antrag für eine Heilpädagogische Behandlung im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB § 35a) gestellt.
Wichtig:
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist ein kinderärztliches oder kinder- oder jugendpsychiatrisches Gutachten incl. einer Empfehlung für eine Heilpädagogische Behandlung.
Die Kosten für Autogenes Training werden von der Krankenkasse übernommen!
Für weiteres Informationen klicken Sie:
Eingliederungshilfe LKA Schwäbisch Hall